III. Schadensersatz statt der Leistung wegen Verletzung einer Pflicht nach § 241 Abs. 2 BGB

Autorin: Yvonne Mannsfeld (Rechtsanwältin))

Der § 282 BGB ermöglicht einen Schadensersatz statt der Leistung bei Verletzung einer nichtleistungsbezogenen Pflicht gem. § 241 Abs. 2 BGB.

Es setzt folgende Voraussetzungen voraus:

    1. Schuldverhältnis

    2. Pflichtverletzung iSe Verletzung einer Nebenpflicht nach § 241 Abs. 2 BGB

    3. Unzumutbarkeit, § 282 BGB

    Neben der Verletzung einer Nebenpflicht gem. § 241 Abs. 2 BGB muss aufgrund dieser das Festhalten am Vertrag für den Gläubiger unzumutbar sein.
    Hier ist eine umfassende Abwägung erfolgen, denn nicht jede Nebenpflichtverletzung kann einen Schadensersatz begründen.

    4. Vertretenmüssen, § 280 Abs. 1 S. 2 BGB

    Dieses muss sich auf die Verletzung der Nebenpflicht iSd § 241 Abs. 2 BGB beziehen.

    5. kausaler Schaden/strong>