Schuldrecht AT (Allgemeiner Teil)

Autorin: Yvonne Mannsfeld (Referendarin)

Einleitung

Der Allgemeine Teil des Schuldrechts (§§ 241 – 432 BGB) ist die Grundlage eines jeden Schuldverhältnisses und ist damit ebenfalls wie das BGB AT „vor die Klammer“ gezogen.

Ebenso wie das BGB AT gilt auch der Allgemeine Teil des Schuldrechts als absolutes Grundhandwerkszeug für die juristische Arbeit und damit zum Lösen einer Klausur. Sie sind evident wichtig für so viele juristische Bereiche, z. B. das Bestimmen der Leistung und Leistungsbeziehungen für das Bereicherungsrecht, die Abgrenzung eines Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäfts im Sachenrecht oder eines sonstigen Problems im Besonderen Teil des Schuldrechts. Jeder noch so schwierige und kompliziert wirkende Fall fußt in gewisser Weise immer in den Allgemeinen Teilen, daher ist es das Ziel dieses Skriptes, dir auf anschaulichste Weise ganz systematisch das benötigte Handwerkszeug für jede Klausur an die Hand zu geben, um den Pudels Kern eines jeden Problems knacken zu können.

Es erfasst daher – nicht wie andere Skripte – allein das Schadensrecht, sondern auch die scheinbar „einfachen“ Grundlagen und arbeitet sich dann kleinschrittig sowie systematisch zu den echten Problemkreisen fort.

Der 1. Teil dient dazu, Dein systematisches Verständnis und Denken bereits von Anfang an zu schulen, sodass der Aufbau des Skriptes im 1. Teil bereits inhaltlich wie das (immer gedanklich) zu prüfende Anspruchssystem aufgebaut ist. Eine Gesamtübersicht über das Anspruchssystem findest Du am Ende des 1. Teils. Verinnerliche Dir ein solch systematisches Denken und Arbeiten von Anfang an; es ist die Grundlage Deiner Lösungsskizze. Es gibt die Reihenfolge in Deinem Gutachten vor und bietet Dir einen roten (Rettungs-) Faden in der stressigen Klausursituation.

Im 2. Teil findest Du alles Wichtige zu den Störungsarten in einem Schuldverhältnis, bevor im 3. Teil dann die sich daraus möglicherweise ergebenden Sekundäransprüche dargestellt werden.

Besonderes Augenmerk gilt es dem 4. Teil zu schenken. Der Dritte in einem Schuldverhältnis bereitet vielen Studenten bereits beim Lesen des Klausursachverhalts Herzaussetzer. Muss es aber nicht. Beim Bearbeiten des 4. Teils wirst Du sehen, dass auch der Dritte im Schuldverhältnis nur „begrenzte“ Probleme aufwerfen kann, die man mit etwas logischen und systematischen Lernen ebenfalls schnell in den Griff bekommen kann.

Viel Erfolg!