II. Begleitschäden gem. § 280 Abs. 1 BGB

Autorin: Yvonne Mannsfeld (Rechtsanwältin))

1. Begleitschäden aus Schlechtleistung

Begleitschäden können zum einen aus einer Schlechtleistung resultieren. Ihre Behandlung soll hier nur der Vollständigkeit halber erwähnt werden. Sie werden im Skript zum Schuldrecht BT bei den entsprechenden Vertragstypen unter Berücksichtigung der eventuellen Sonderregelungen näher dargestellt.

2. Begleitschäden aus Verletzung einer Pflicht aus § 241 Abs. 2 BGB

Zum anderen können Begleitschäden aus der Verletzung einer nichtleistungsbezogenen Nebenpflicht iSd § 241 Abs. 2 BGB entstehen. Je nach Zeitpunkt der verletzten Nebenpflicht folgt der Anspruch aus § 280 Abs. 1 BGB oder aus cic gem. §§ 311 Abs. 2, 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB (siehe nachfolgend).