Autorin: Yvonne Mannsfeld (Rechtsanwältin))
Durch eine der vorgenannten Leistungsstörungen kann einer Partei eines Schuldverhältnisses ein Schaden entstehen, den er von der anderen Partei ersetzt haben möchte. Dabei greifen je nach der Art der Leistungsstörung unterschiedliche Anspruchsgrundlagen ein.
Neben der Prüfung des Primäranspruchs ist die Prüfung eines Sekundäranspruches immens wichtig für die Klausur. Daher ist es unerlässlich, die Systematik der anzuwendenden Normen zu verstehen und sie entsprechend richtig anwenden zu können.
Folgende Übersicht soll einen ersten Überblick über die verschiedenen Anspruchsgrundlagen verschaffen: