12. Teil – Falsche uneidliche Aussage und Meineid

Autorin: Yvonne Mannsfeld (Rechtsanwältin))

Bei den Aussagedelikten handelt es sich um abstrakte Gefährdungsdelikte. Geschütztes Rechtsgut der Aussagedelikte ist die Rechtspflege. Damit kommt es allein auf die falsche Aussage als solche an und es ist unerheblich, ob sie auch tatsächlich Gegenstand einer gerichtlichen Entscheidung geworden ist.