Die Behördenklausur

Autorin: Rechtsanwältin Vera Oldenburger

EINFÜHRUNG

Nicht immer ist im Rahmen eines Klausurdurchgangs im zweiten Juristischen Staatsexamen eine Klausur aus der Sicht einer Behörde zu fertigen. Dennoch solltet Ihr euch auf diesen Klausurtyp gut vorbereiten, da es vom Zufall abhängt, ob ihr auf diesen Klausurtyp trefft oder nicht.

Als Aufgabe könnte entweder ein Erstbescheid, ein Widerspruchsbescheid, ein Abhilfebescheid, ein Bescheid im Beschwerdeverfahren oder ein Schriftsatz an das Gericht zu fertigen sein.

Auf den folgenden Seiten wird der grobe Aufbau dieser Klausurart mit Formulierungsbeispielen dargestellt. Die Prüfung unterteilt sich dabei immer in ein Gutachten, das die materielle Rechtslage prüft und einen praktischen Teil, der das Herzstück eurer Klausur darstellt und nicht vernachlässigt werden darf. Inhaltlich wird das Wissen des ersten Examens vorausgesetzt, sodass nur auf die im zweiten Staatsexamen neu hinzukommenden Besonderheiten eingegangen wird.

Solltet ihr das Gefühl haben, dass das Wissen aus dem ersten Examen nicht mehr gut abrufbar ist, sind zur Wiederholung dieses Wissens Lehrbücher speziell für das zweite Staatsexamen zu empfehlen. Diese bieten eine bessere kurze und knappe Wiederholung des relevanten Prüfungswissens für das zweite Examen und behandeln die einzelnen Gebiete nicht in voller Detailtiefe, wie Lehrbücher für das erste Examen. Für die Wiederholung von Detailwissen des materiellen Rechts ist während der Vorbereitung auf das zweite Staatsexamen neben dem neu zu erwerbenden Wissen und der praktischen Ausbildung schlicht keine Zeit!

Wer den zusätzlichen Erwerb eines Lehrbuchs speziell für das materielle Prüfungswissen im zweiten Examen scheut, kann das gesamte Prüfungswissen oder einzelne in Vergessenheit geratenen Probleme des ersten Examens natürlich auch auf unserer Seite kostenfrei zur kurzen Wiederholung finden.