Tipps & Erlaubte Hilfsmittel für das Staatsexamen

Erlaubte Hilfsmittel im juristischen Staatsexamen - Gesetzestexte und Kommentare

Das Jurastudium verlangt einem viel ab - trotz guter Vorbereitung und vielen Ratschlägen ist es für jeden einzelnen eine große individuelle Herausforderung, die kurz vor den Examensterminen durchaus nervenzerreibend ist. Deshalb lohnt es sich frühzeitig zu planen!

Wir wollen Euch im Folgenden ein paar Gedankenanstöße geben, wie Ihr Euch frühzeitig bestmöglich vorbereiten könnt, sodass neben der Examensvorbereitung - die anstrengend genug ist - auch alle notwendigen (logistischen) Weichen gestellt worden sind, ein gutes Examen hinzulegen. 

I. Was ist im Examen erlaubt?

Jedes Landesjustizprüfungsamt macht sich seine eigenen Regeln. So ist es bspw. in Niedersachsen erlaubt Gesetzestexte mit Verweisen und Unterstreichungen zu markieren. In Nordrhein Westfalen ist dies hingegen nicht erlaubt. Jetzt reibt man sich natürlich in Niedersachsen die Hände und fühlt sich im Vorteil - aber der Schein trügt, denn der Schwierigkeitsgrad ist durchaus angepasst. Insofern lohnt es sich in jedem Fall, sich die Rahmenbedingungen der Prüfungsämter bestmöglich zu eigen zu machen und mit dem Gesetz zu arbeiten. Du solltest alle Möglichkeiten im Rahmen des Erlaubten für Dich nutzen, denn Du wirst es im Examen brauchen können! Darüber hinaus empfiehlt es sich, ausreichend Verpflegung und Getränke einzupacken. Auch kannst Du im Examen selbstverständlich auf Toilette gehen. Draußen sitzt eine Aufsicht, die die Zeit notiert. Das Tragen elektronischer Produkte (z.B. Handy, iPad, mittlerweile auch Smartwatches etc.) ist hingegen strengstens untersagt. Um zu kontrollieren, dass diese auch nicht am Körper getragen werden, wird man im Vorfeld mittels eines Metalldetektors abgetastet. 

II. Gesetzestexte für das 1. Staatsexamen

In wenigen Bundesländern ist es gestattet, dass man die Gesetzestexte im Rahmen des Erlaubten (in Bayern bspw. 20 Markierungen pro Doppelseite ab dem Termin 2016/2) zu bearbeiten. Das heißt, es dürfen eine begrenzte Anzahl an Paragraphen an den Rand geschrieben und einzelne Worte im Gesetzestext unterstrichen werden.  Hier ist es besonders ratsam diese Möglichkeit auch zu nutzen und sich während der Examensvorbereitung die Gesetzestexte entsprechend anzuschaffen und nach den eigenen Vorstellungen zu bearbeiten. 

In den meisten Bundesländern ist es jedoch weder erlaubt die Gesetzestexte zu kommentieren noch einzelne Wörter zu unterstreichen. In diesen Bundesländern ist es ratsam die notwendigen Gesetzestexte zu mieten anstatt sie zu kaufen. Der Vorteil liegt ganz klar auf der Hand, die Gesetzestexte werden in passender Auflage zur Verfügung gestellt. Man spart sich also zum einen das zeit- und nervenraubende Nachsortieren der Ergänzungslieferungen und kann sich ganz auf die eigene Vorbereitung fokussieren. Zum anderen spart man natürlich auch den Kaufpreis für die Neuanschaffung. 

III. Kommentare für das 2. Staatsexamen 

Auch beim 2. Staatsexamen empfiehlt sich eine langfristige und detaillierte Planung, um sich kurz vor dem Examenstermin unnötigen Stress und Kosten zu ersparen. Das Anschaffen der notwendigen Kommentare kostet je nach Bundesland bis zu 700 € und ist eigentlich ein unnötiger Kostenpunkt. Auch wenn man die Kommentare danach noch nutzen kann, stellt sich die Frage, ob man im Anschluss tatsächlich sämtliche Rechtsgebiete mit privaten Kommentaren abdecken muss. Auch hier kann man viele hundert Euro sparen, indem man sich vorausschauend die entsprechenden Kommentare mietet. Wichtig dabei ist, dass man früh genug mietet, denn die Nachfrage ist in den meisten Monaten größer als das Angebot, sodass man z.T. schon mehr als 12 Monate vorher buchen muss, um unser Mietangebot noch wahrnehmen zu können. Kommentarpakete inkl. Förderung ab 35,00 Euro

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