Durch das Examen gefallen - Was nun?

Das Staatsexamen nicht bestanden! Es geht weiter...

Die Klausuren sind geschrieben, der Stress fällt langsam von Dir ab und dann kommt der Tag der Ergebnisse. Doch was passiert wenn es nicht gereicht hat? Der Spruch „Das Leben geht weiter“ oder „Das ist doch kein Weltuntergang“ mag nicht über den Schock hinwegtrösten: Durchgefallen!


Im ersten Versuch oder im zweiten durchgefallen?

Zunächst sollte gesagt werden: Es kommt darauf an in welchem Versuch du durchgefallen bist. Hast du beispielsweise den Freischuss geschrieben und es hat nicht gereicht, hast du immer noch den Normalversuch.
Wer den Freischuss geschrieben hat und dann mit der Realität der Punktevergabe konfrontiert wird, sollte sich zunächst darüber im Klaren sein, dass noch nicht alles verloren ist. Den Freischuss nicht zu schaffen ist kein Versagen. Im Gegenteil: Nun hast du schwarz auf weiß woran du noch arbeiten musst um im Normalversuch die erforderlichen Punkte zu erreichen.

Hast du den Normalversuch geschrieben und musstest feststellen, dass dein Wissen nicht ausgereicht hat für die geforderten Punkte, solltest du analysieren woran es gelegen hat.


Analysiere Deine Stärken und Schwächen

Wenn die Klausuren nicht bestanden wurden solltest du in jedem Fall dein Recht auf Einsicht wahrnehmen. Nimm Dir für die Einsichtnahme Zeit und versuche nicht allzu emotional an die Sache heranzugehen. Es ist schwierig sich den Realitäten zu stellen, insbesondere dann, wenn das Bestehen der Klausuren ein kleiner Traum war. Analysiere deine Klausuren und lies Dir die Voten der Korrektoren durch. Gehe die Klausuren Stück für Stück durch und notiere Dir die Schwachstellen. So kannst du eine Stärken - Schwächen - Analyse aufstellen und für den nächsten Versuch gezielter und effektiver lernen.


Der Streß nach dem Durchfallen

Vergiss bitte nicht: Die Nachricht, durchgefallen zu sein, birgt ein großes Stresspotential. Je nachdem wie gefestigt du bist, kann dich diese Nachricht hart oder weniger hart treffen. Habe also bitte keine Scheu Hilfe in Anspruch zu nehmen! Die Gefahr emotional abzustürzen ist groß, deshalb solltest du auf Dich achten! Ein kleines Tief nach der Nachricht ist nichts ungewöhnliches, aber ein Tief was eine soziale Isolation und depressive Züge mit sich bringt, ist zuviel. Durchgefallen zu sein bringt nunmal leider auch Versagensängste, Zweifel und Trauer mit sich. Diese solltest du verarbeiten und nicht ignorieren! Wichtig ist es, motiviert zu bleiben. Dies ist nicht ganz einfach, insofern halten wir für euch ein paar nützliche Motivationstipps bereit.


Letzter Versuch zum Bestehen

Generell besteht bei jedem nicht bestandenen Examen die Möglichkeit es anzufechten. Hierfür solltest du Dir einen Anwalt suchen der auf Prüfungsrecht spezialisiert ist. Allerdings birgt dies Risiken. Zum einen ist nicht gesagt dass ein Widerspruch zum Erfolg führt. Zum anderen kostet die Vertretung durch einen Anwalt etwas. Wie hoch genau die Kosten sind, ist von Anwalt zu Anwalt verschieden, sie schwanken zwischen 200 - 500 € für die Klausurenbegutachtung und ggf. noch mal zwischen 500 - und 1.000 € für die Widerspruchsbegründung.


Das Widerspruchsverfahren

Binnen eines Monats nach Zustellung des Bescheids mit den Prüfungsergebnissen kann Widerspruch eingelegt werden. Dabei muss der Widerspruch bei Einlegung noch nicht begründet werden, zur Fristwahrung ist also das reine Einlegen des Widerspruchs ausreichend. Zeitnah sollte dann die Widerspruchsbegründung nachgereicht werden. Diese muss für den Prüfer auch „handfest“ sein, es sollte aus ihr hervorgehen was genau bemängelt wird und warum er sein Votum überdenken sollte. In einigen Bundesländern entscheidet das JPA über den Widerspruch, in anderen schliesst sich daran das sog. „Überdenkungsverfahren“ an. In diesem werden die angefochtenen Klausuren nebst Widerspruchsbegründung den Prüfern zugeleitet mit der Bitte ihre Entscheidung zu überdenken. Der Prüfer überdenkt nun die von ihm gegebene Note und weicht im besten Fall nach oben von ihr ab.
Sodann teilt er dies dem JPA mit und dieses erlässt dann den neuen Prüfungsbescheid. Welche Erfolgsaussichten der Widerspruch in eurem konkreten Fall hat, solltet ihr von einem Experten beurteilen lassen. Die Gefahr zu emotional an die Sache heranzugehen und damit einen unsubstantiierten Widerspruch einzulegen ist zu groß.


Widerspruch erfolglos - was nun?

War der Widerspruch erfolglos oder ihr habt euch entschieden keinen erneuten Versuch zu wagen, steht die Frage im Raum was ihr nun mit einem jahrelangen Jurastudium ohne Abschluss anfangen sollt. Diese Frage lässt sich nicht mit einem generellen Rat beantworten. Zum einen müsst ihr euch entscheiden ob ihr wirklich etwas juristisches machen wollt oder ob ihr Jura nicht mehr sehen möchtet. Zum anderen müsst ihr entscheiden ob ihr ggf. noch ein weiteres Studium anfangt in dem eure bisher erbrachten Leistungen anerkannt werden. Es gibt vielfältige Möglichkeiten - auch für Jurastudenten ohne Abschluss.

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