Schema zur Außerordentliche Kündigung ggü dem AN
1. Kündigungserklärung, §§ 104 ff., 130 BGB
Schriftform nach § 623 BGB
Bedingungsfeindlichkeit (Ausnahme: Rechtsbedingung)
2. Keine Präklusion nach §§ 4, 7 KschG
3. Betriebsratsanhörung, § 102 I 1 BetrVG
4. Besonderer Kündigungsschutz
zb. § 15 KschG, § 9 MuschG
5. Voraussetzungen des § 626 BGB
a) Erklärungsfrist, § 626 II BGB
b) Wichtiger Grund nach § 626 I BGB
(1) An sich wichtiger Grund: Tatsachen, die an sich geeignet sind einen wichtigen Grund abzugeben (zukunftsbezogene Betrachtungsweise)
(2) Ultima-ratio-Prinzip: Hier strenge Prüfung, Kündigung ist ultima ratio (= Letztes Mittel). Meist reicht eine Abmahnung.
(3) Interessenabwägung: Diese muss zur Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses kommen.
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