Schema zur Außerordentliche Kündigung ggü dem AN

1. Kündigungserklärung, §§ 104 ff., 130 BGB

Schriftform nach § 623 BGB

Bedingungsfeindlichkeit (Ausnahme: Rechtsbedingung) 

2. Keine Präklusion nach §§ 4, 7 KschG

3. Betriebsratsanhörung, § 102 I 1 BetrVG

4. Besonderer Kündigungsschutz

zb. § 15 KschG, § 9 MuschG

5. Voraussetzungen des § 626 BGB

a) Erklärungsfrist, § 626 II BGB

b) Wichtiger Grund nach § 626 I BGB

(1) An sich wichtiger Grund: Tatsachen, die an sich geeignet sind einen wichtigen Grund abzugeben (zukunftsbezogene Betrachtungsweise) 

(2) Ultima-ratio-Prinzip: Hier strenge Prüfung, Kündigung ist ultima ratio (= Letztes Mittel). Meist reicht eine Abmahnung.

(3) Interessenabwägung: Diese muss zur Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses kommen. 

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