Schema zur Aktiengesellschaft (AG)
[Die „kleine Schwester“ der AG ist der Verein.]
I. Entstehung der juristischen Person AG
1. Satzung
2. Übernahme von Aktien
3. Bestellung der Organe (Aufsichtsrat §§ 95 ff. AktG), Hauptversammlung §§ 118 ff. AktG, Vorstand §§ 76 ff. AktG
4. Eintragung ins Handelsregister
II. Rechtsfähigkeit
Rechtsfähig nach § 1 I 1 AktG
III. Haftung der Gesellschafter
Organe und Aktionäre sind von der Haftung frei. Nur AG als eigenständige juristische Person haftet gegenüber Dritten.
Zurechnung des Gesellschafterhandelns an die Gesellschaft nach § 31 BGB analog.
IV. Vertretung
AG wird vertreten durch den Vorstand, § 78 I AktG
V. Beendigung
Phase 1: Auflösung, wenn Auflösungsgründe nach § 262 AktG
Phase 2: Eintragung der Auflösung und Bekanntmachung
Phase 3: Liquidation, § 264 AktG
Beachte: Immer auch zumindest gedanklich zur eingetragenen rechtsfähigen Verein abgrenzen!
Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online> erklären!
Das könnte Dich auch interessieren
Digitaler Karteikasten
Lerne über 1.700 Karteikarten kostenfrei in Deinem eigenen digitalen Karteikasten!Event-Kalender
Aktuelle Events für Jurastudenten und Referendare in Deutschland!Exklusives Förderprogramm
Das Förderprogramm fürs Studium und Referendariat!