Schema zum Totschlag, § 212 I StGB
I. Tatbestand
1. Objektiver Tatbestand
a) Objekt: ein anderer Mensch
b) Handlung: Töten
Ist die Verursachung des Todes.
c) Kausalität
Kausal ist jede Bedingung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele.
d) Objektive Zurechnung
Objektiv zurechenbar ist ein Erfolg dann, wenn der Täter eine rechtlich relevante Gefahr geschaffen hat, die sich im tatbestandsmäßigen Erfolg realisiert.
2. Subjektiver Tatbestand
Vorsatz
Vorsatz ist der Wille zur Verwirklichung eines Straftatbestandes in Kenntnis aller seiner objektiven Tatumstände.
II. Rechtswidrigkeit
Allgemeine Rechtfertigungsgründe
III. Schuld
Allgemeine Entschuldigungsgründe
IV. ggf. Strafzumessung
1. § 212 II
2. § 213
V. Ergebnis
Zum Download der Schemata
Für unsere Nutzer haben wir in dem Link zum Download einen Rabatt hinterlegt, der beim Checkout automatisch abgezogen wird.
Alle Schemata aus dem Strafrecht im schönen PDF-Format zum Download!
Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!
Das könnte Dich auch interessieren
Hausarbeiten erfolgreich schreiben:
Zum eBook DownloadKlausuren erfolgreich schreiben:
Zum eBook Download3.000 Euro Stipendium
Zur AnmeldungEvent-Kalender
Aktuelle Events für Jurastudenten und Referendare in Deutschland!