Ich würde gerne wissen, in welche Eingriffsstufe ich folgenden Sachverhalt einordnen muss. Es wird ein Gesetz erlassen, das den Verkauf von Weihnachtsbäumen zwischen dem 01.11. und dem 27.12. verbietet.
Wenn man das bei der Dreistufentheorie in der Berufsfreiheit einsortieren soll, könnte es ein Eingriff auf der geringsten Stufe sein, eine reine Berufsausübungsmodalität. Der Beruf des "Weihnachtsbaumsverkäufers" kann weiter ausgeübt werden, nur nicht in einer bestimmten Zeit. Allerdings kann man auch argumentieren, dass es für eine bestimmte Zeit ein objektives Berufsausübungshindernis ist. Es kann auch vertreten werden, dass er die Ausübung des Berufes komplett unmöglich macht, weil er sehr saisonal geprägt ist.
Wenn man das bei der Dreistufentheorie in der Berufsfreiheit einsortieren soll, könnte es ein Eingriff auf der geringsten Stufe sein, eine reine Berufsausübungsmodalität. Der Beruf des "Weihnachtsbaumsverkäufers" kann weiter ausgeübt werden, nur nicht in einer bestimmten Zeit. Allerdings kann man auch argumentieren, dass es für eine bestimmte Zeit ein objektives Berufsausübungshindernis ist. Es kann auch vertreten werden, dass er die Ausübung des Berufes komplett unmöglich macht, weil er sehr saisonal geprägt ist.