Untersuchungsgrundsatz im Zivilprozess

Hallo,
Im Zivilprozess findet ja im Regelfall der Beibringungsgrundsatz seine Anwendung. Nun beschäftige ich mich mit der Frage, wann im Zivilprozess der Untersuchungsgrundsatz angewandt wird. Als Anwendungsbereiche habe ich bis jetzt nur die der Kindschafts- und Ehestreitsachen gefunden. Evtl. weiß jemand, ob es noch weitere Bereiche im Zivilprozess gibt, in denen der Untersuchungsgrundsatz gilt? Über Antworten würde ich mich freuen. Smile

Vielen Dank!



Mir würde als weiterer Bereich noch das Insolvenzrecht einfallen. Dort hat das Gericht auch die maßgeblichen Tatsachen zu ermitteln.