Falsche Preisausschreibung , Eigentumsverschaffung § 433

Hallo,

Ich studiere seit kurzem Wirtschaftsrecht und habe eine Frage zum folgenden Fall:

Der Winzer W lässt eine Preisliste drucken. Leider enthäkt diee Liste einen Fehler:
Die Flasche Wein  ist mit einem Verkaufspreis von 2 EUR anstelle von 3 EUR ausgewiesen. W bemerkt diesen Fehler zunächst nicht. Der Gastwirt G erhält ein Exemplar der Preisliste. Er bestellt 200 Flaschen wie angeboten, welche er auch 3 Tage später erhält.

Eine Woche spöter erhält G eine Rechnung in Höhe von 600 EUR von W. G will unter Hinweis auf die Preisliste nur 400 EUR bezahlen. Dadurch bemerkt W den Fehler erstmals. Er fragt seinen Sohn, dr Wirtschaftsrecht studiert, ob er Zahlung von 600 EUR verlangen könnte. Andernfalls wolle er an dem Verkauf nicht festhalten.

Anspruch des G?

Demnach hab ich erstmal gemäß §433 l auf Eigentumsverschaffung geprüft.
Voraussetzung eines Kaufvertrages ( Angebot, Annahme) geprüft.

So letzendlich kam ich auf das Zwischenergebnis,dass ein Kaufvertrag entstanden ist.
Jetzt beginnt mein Problem bzw. ggf Denkfehler?

Eigentlich muss ich doch prüfen wie es sich auswirkt, das W sich im Preis geirrt hat? Anfechten passt ja nicht ? Eher Widerruf oder?
Nur weis ich nicht wie ich das am besten angehen soll.
Ich kann je nach bedarf mein bis jetzt ausformuliertes Gutachten noch nachträglich reinstellen.

Bin dankbar für jeden Tipp!


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Bei deinem Fall wird es darauf ankommen, wo du das Angebot verorten kannst!
Ist die Preisliste eine invitatio ad offerendum oder ist die Bestellung von G als Angebot anzusehen?