Sehr geehrte Damen und Herren,
ich studiere an der PH in Weingarten Lehramt für Realschulen(PO2003). Zur Zeit mache ich mein erstes Staatsexamen und habe mich auf das nächste Frühjahr zum Vorbereitungsdienst beworben. Im Juni habe ich unbemerkt ein Auto beim ausparken etwas beschädigt und bin, da ich es nicht merkte, weiter gefahren. Anschließend kam die Polizei zu meinen Eltern. Ich meldete mich sofort bei der Polizei und ging direkt zu einem persönlichen Gespräch zum zuständigen Polizeirevier. Diese nahmen den Hergang auf und sagten, dass dies wohl eine Kleinigkeit sei. Anbei gaben sie mir die Kontaktdaten des Geschädigten. Ich meldete mich sofort bei diesem und vereinbarte am nächsten Tag einen Termin. Ich schaute mir den Schaden an. Er schlug mir 2000€ vor. Da dies ein schon etwas älteres Fahrzeug war und der Schaden nicht so groß aussah, bat ich ihn doch den Schaden in einer Werkstatt schätzen zu lassen, um zu wissen, ob ich den Schaden so zahle oder die Versicherung einschalte. Dies bejahte der Betroffene. Dann hörte ich mindestens zwei Wochen nichts mehr von ihm. Plötzlich rief mich meine Versicherung an und sagte, dass irgendwie der Betroffene klagen würde oder ähnliches. Die Einzelheiten habe ich nicht richtig verstanden. Ich solle auf jeden Fall erst mal den Schadenberichtsboden ausfüllen und dann warten wir erst mal ab, so die Worte der Versicherung. Vor ein Paar Tagen schickte ich nun meine endgültige Bewerbung für den Vorbereitungsdienst ab. Gestern erhielt ich nun plötzlich ein Schreiben vom Amtsgericht für eine Anhörung im Oktober. Bis zu diesem Zeitpunkt habe ich nichts mehr gehört und dachte der Schaden sei bereits von der Versicherung reguliert worden.
Nun meine Frage. Habe ich trotz dieser Anhörung/Verfahrens eine Chance nächsten Februar in den Vorbereitungsdienst zu kommen?Und was kann ich dafür tun, damit dies funktionieren wird. Diese lange mail tut mir echt Leid, aber ich bin echt verzweifelt und komme mir etwas veralbert vor. Können Sie mir vielleicht einen Rat geben, wie ich vorgehen soll?
Ich freue mich über eine schnelle Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Sauter
Sehr geehrter Herr Andreas Sauter,
wie ich Ihren Beitrag verstehe, handelt es sich offensichtlich nur um Zivilverfahren, da der Kläger Schadensersatz wegen der Beschädigung an seinem Fahrzeug erhebt. Meiner Kenntnis nach dürfte dies jedoch keine Auswirkung auf Ihren bevorstehenden Vorbereitungsdienst im Lehramt haben. Anders sähe es wohlmöglich aus, wenn Sie wegen einer Straftat, z.B. Körperverletzung, schwere oder gefährliche KV von der Staatsanwaltschaft angeklagt würden und Sie im Anschluss auch einschlägig durch rechtskräftiges Urteil in der Sache, vorbestraft wären. Solche und ähnliche Fälle könnten dann zum Ausschluss führen oder zumindest hinderlich für den Vorbereitungsdienst sein.
Wenn Sie aber noch unsicher sind, sollten Sie sich auf jeden Fall einen Rechtsrat suchen. Diesen erhalten Sie bei einem Rechtsanwalt in Ihrer Nähe oder nach Ihrer Wahl. Ich würde vorschlagen, dass Sie sich bei Unsicherheit einen Fachanwalt für Zivilrecht und evtl. Verkehrsrecht suchen. Der Kläger wird aller Wahrscheinlichkeit nach Schadensersatz gem. § 823 Abs. 1 BGB (Deliktsrecht/unerlaubte Handlung) einklagen.
Details sollten Sie aber wirklich mit einem Rechtsanwalt besprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Frielingsdorf