Hallo,
ich hatte vor 18 Jahren mal an einem sinnlosen Fortbildungslehrgang teilgenommen
und geriet mit der Lehrkraft zusammen mit anderen Teilnehmern in heftigen Streit.
Dem Vorgesetzten hatte ich ein Beschwerdeschreiben aufgesetzt.
Darin enthalten war auch die folgende Aussage:
Verhältnisse wie in einem Dominastudio und einer Klapsmühle sind nicht zu akzeptieren.
Ich hatte also die Person damit nicht direkt angeriffen, sondern den von mir empfundenen Zustand beschrieben.
Ich erhielt Post von ihrem Anwalt, ich hätte den Straftatbestand der Beleidigung voll erfüllt und solle meine Behauptung zurücknehmen, weil es Zeugen gäbe, dass dies unwahr wäre. Ich fragte meinen eigenen Anwalt, und auch er wollte die Beleidigung darin erkannt haben.
Noch heute zweifele daran, da die Person nicht direkt angegriffen, sondern lediglich der Sachverhalt beschrieben wurde.
Nach deutschem Recht darf es mir doch zustehen, den Zustand des Lehrgangs nach meinem Gemüt zu beschreiben und dabei auch unangenehme Vergleiche ansetzen, die meiner Meinung entsprechen.
Wie gesagt, die Sache ist 18 Jahre her, und der Streit wurde damals gütlich beendet. Ich suche hier keine Rechtsberatung, sondern Meinungen, denn die Meinungen der beiden Anwälte kann ich auch heute noch nicht nachvollziehen.
Hallo,
meiner Ansicht nach ist die Sache verjährt. Das ist eine ziemlich seltsame Geschichte. Hier findest du einen Beitrag, der sich mit dem Straftabestand der Beleidung beschäftigt.
Viele Grüße
Wenn du diese Definition für dich bejahen kannst, dann handelt es sich um eine Beleidigung:
https://www.iurastudent.de/definition/beleidigung
Das sehe ich persönlich in dem kurzen Sachverhalt von dir durchaus verwirklicht.