Kaufvertrag, Vollmacht

Hallo ihr Lieben,
ich studiere Management von Gesundheitseinrichtung und schreibe bald eine Klausur zum Wirtschaftsprivatrecht. Ich habe nun zwei Fälle vorliegen und bin mir aufgrund meines fehlenden Vorwissens unsicher, ob diese richtig gelöst sind.

Fall 1

GmbH verkauft gebrauchten PKW an K und gibt an, das er unfallfrei ist (vorgefertigter Standartvertrag). Die GmbH hat diesen weiterverkauft und die Informationen des Vorverkaufers übertragen.

K will nach ein paar Monaten den PKW weiter verkaufen, es stellt sich heraus, dass es ein Unfallwagen ist.

K verlangt Rücktritt, Rückzahlung Kaufpreis unter Abzug von Wertersatz Zug um Zug.

→ Erstellen Sie ein Rechtsgutachten zur Berechtigung der von K gestellten Forderung.

Fall 2

M ist Angestellter im Hotel H. Laut Vertrag ist er befugt, Wareneinkaufe bis 10.000 Euro selbst zu tätigen. Bei Einkaufen uber 10.000 Euro benötigt er vorab Genehmigung der Geschaftsführung. M bestellt Wein bei N fur 17.000 Euro. N liefert und verlangt Zahlung von H.

H verweigert, da M nicht die Vollmacht hatte und nicht die erforderliche Genehmigung eingefordert hat.

→ Erstellen Sie ein Rechtsgutachten zu der Frage, ob N gegen H Anspruch auf Bezahlung der Lieferung hat.

Zu Fall 1: GmbH verkauft das Auto als unfallfrei und verspricht dem Käufer somit verbindlich, dass das Auto keinen Unfall hatte, da dies aber nicht stimmt liegt hier ein Sachmangel vor. (§434 BGB) Die vereinbarte Beschaffenheit wurde nicht eingehalten. Der Käufer kann somit vom Kaufvertrag zurücktreten und somit auch die Rückzahlung es Kaufpreises fordern. (§323, 437 BGB)

Zu Fall 2: Hier habe ich leider nicht viel. Lediglich nur, dass das Hotel H für seinen Angestellten haftet und der Vertrag schwebend unwirksam ist.

Ich hoffe auf eure Hilfe und bitte seht mir die Unwissenheit nach! Danke !