Hallo
Ich sitze an einer Fallösung bezüglich des Anspruchs auf Kaufpreisrückzahlung wegen Sachmangels und fehlgeschlagener Nacherfüllung.
Meine AGL ist §§ 346 I, 323 I, 437 Nr.2 BGB.
Da ich ein "vollständiges Gutachten" erstellen muss, müsste ich doch uch den Anspruch auf Kaufpreisrückzahlung über §§ 280 Abs. 1, 3, 281 Abs. 1 S. 1, 437 Nr. 3 BGB prüfen, oder?
LG Samira
Wenn du alle Ansprüche prüfen musst, dann ja. Eine genaue Anspruchsgrundlage kann man dir jedoch nicht nennen, da man nicht weiß worüber dein Sachverhalt handelt