Anstiftung zu Mittäterschaft an eigener Tat?

A ist gerade dabei eine Bank auszurauben, B geht gerade daran vorbei. A ruft B zu: Wenn du mitmachst machen wir 50/50. B fängt dann an mit die Bank auszurauben.

Wenn man dann Mittäterschaft annimmt ist es zwar irgendwie komisch gleichzeitig eine Anstiftung zur Mittäterschaft des Diebstahls anzunehmen, andererseits muss ja irgendwo auftauchen, dass es schwerer wiegen müsste, wenn man andere zuzüglich zur eigenen Tat auch noch dazu überredet.

Ich stolpere über Wortlaut § 26 "zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat" denn die Tat ist ja die gleiche.