Verfügungsgeschäft
Gespeichert von KatharinaB am/um Do, 21/03/2024 - 16:37Definition:
Verfügungsgeschäfte sind Rechtsgeschäfte, die auf ein bestehendes Recht unmittelbar einwirken, insbes. die Übertragung oder Aufhebung eines Rechts.
Verfügungsgeschäfte sind Rechtsgeschäfte, die auf ein bestehendes Recht unmittelbar einwirken, insbes. die Übertragung oder Aufhebung eines Rechts.