Verwaltungstreuhand

II. Der Treuhänder

Der Treuhänder erhält im Rahmen des Treuhandvertrages von der anderen Vertragspartei (Treugeber) eine Sache. Dieses sogenannte Treugut (zumeist Wertpapiere, Grundstücke oder Geldmittel) kann durch den Treuhänder verwaltet (Verwaltungstreuhand), oder zur Sicherung von Ansprüchen genutzt werden (Sicherungstreuhand).1