Dienstliche Verwahrung
Gespeichert von Dominik am/um Mo, 11/06/2012 - 19:17Definition:
Eine dienstliche Verwahrung setzt voraus, dass fürsorgliche Hoheitsgewalt die bewegliche Sache in Besitz genommen hat, um gerade sie in ihrer Individualität unversehrt zu erhalten und im Amtsgewahr