Vermeidewille

1. Die Vermeidungstheorie

Die Vermeidungstheorie stellt dem Namen nach grundsätzlich darauf ab, ob sich der sogenannte Vermeidewille des Täters objektiv manifestiert hat. Demnach handelt ein Täter dann mit Eventualvorsatz, wenn er den Einsatz von Gegenfaktoren zur Vermeidung der Gefahr nicht vollzogen hat.1 Die Vermeidungstheorie oder terminologisch präziser „die Theorie des nicht betätigten Vermeidewillens“2 geht ihrem Grundsatz nach von einem Verwirklichungswillen aus, der sich sowohl auf den für möglich gehaltenen Erfolg bezieht als auch auf die Vermeidung der Nebenfolge.3