dd) Pflichtgemäßes und sozialadäquates Verhalten im Verkehr
Gespeichert von admin am/um Mo, 28/01/2013 - 22:50Fraglich ist jedoch die Behandlung von Fällen, in denen Kraftfahrer nicht fahrlässig (oder gar vorsätzlich) handeln, sondern sich verkehrsgerecht und sozialadäquat verhalten und vielmehr der verletzte Teilnehmer inadäquat handelt.