Nebenwirkung

aa) Polizeibeamte und Garantenstellung

Ob sich für Polizeibeamte eine öffentlich-rechtliche Obhutspflicht hinsichtlich strafrechtlich geschützter Individualrechtsgütern ergibt und somit eine Garantenstellung ausgelöst wird, ist umstritten.1 Diskutiert wird, ob der Polizeibeamte dazu verpflichtet ist, den Bürger vor Gefahren zu schützen, die von Dritten ausgehen.