Hypothetische Ersatzursachen

1. Hypothetische Ersatz- und Reserveursachen

a) Der Erfolg in seiner konkreten Gestalt (Das Verbot der Einbeziehung hypothetischer Kausalverläufe)

Das Problem der Hypothetische Ersatz- und Reserveursachen stellt sich insbesondere bei der Anwendung der Äquivalenztheorie. In diesem Kontext sind Fälle zu nennen, in denen trotz des Hinwegdenkens der Handlung der Erfolg dennoch eintritt.

Beispiel: Der von A tödlich getroffene O wäre auch ohne den Schuss des A gestorben, weil B in dem Pkw des O eine Autobombe installiert hatte.1 Es wird deutlich, dass, wenn man die Handlung des A, das Schießen auf den O hinwegdenken würde, dieser durch die Autobombe des O trotzdem gestorben wäre. In derartigen Fällen könnte man eine Kausalität also leichthin verneinen, was zu unangemessenen Ergebnissen führen würde.