Erforderlichkeit der Hilfeleistung
Gespeichert von alex am/um Mi, 21/03/2012 - 16:01Definition:
Die Hilfeleistung ist nicht erforderlich, wenn der Betroffene sich in jeder Hinsicht selbst zu helfen vermag, wenn bereits von anderer Seite ausreichend Hilfe geleistet wird, wenn der Verunglückte