b) Tatsächliche und rechtliche Herrschaft über gefährliche Sachen
Gespeichert von admin am/um Mo, 28/01/2013 - 23:10Eine Gefahrenquelle, die der Garant zu überwachen hat, kann in bestimmten Sachen zu sehen sein. Exemplarisch sind insbesondere Häuser, Grundstücke, Kraftfahrzeuge und Tiere (Vgl. § 90a BGB) zu nennen.1 Neuerdings zählen hierzu auch industrielle Anlagen und Pordukte.