Geistigkeitstheorie
Gespeichert von Dominik am/um Mo, 11/06/2012 - 21:16Definition:
Nach der Geistigkeitstheorie bestimmt sich die Ausstellereigenschaft einer Urkunde nach der Person, die sich nach außen hin als Urheber der Erklärung bekennt und diese sich geistig zurechnen lässt