Unmittelbarer Täter (Alleintäter)
Gespeichert von Dominik am/um Mo, 11/06/2012 - 16:43Definition:
Unmittelbarer Täter ist, wer die Tat selbst begeht (§ 25 I 1. Var. StGB), d.h. wer eigenständig alle objektiven Tatbestandsmerkmale eines Straftatbestandes verwirklicht.