Adoptiveltern

aa) Eltern - Kind - Verhältnisse und Verwandte in gerader Linie als Beschützergaranten

Grundsätzlich besteht zwischen Eltern und ihren Kindern eine Garantenpflicht. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich bei dem Kind um ein Kleinkind handelt, das noch unfähig ist, alleine zu überleben, und des Schutzes der Eltern demnach in besonderem Maß bedarf.1 Auch Minderjährige werden grundsätzlich erfasst. Solche Obhutspflichten treffen aber nicht nur die leiblichen Eltern, sondern auch Adoptiv-, Groß-, und Pflegeeltern.2