Schema zur angemaßten GoA, §§ 687 II, 678 BGB | Anspruch des Geschäftsherrn auf Schadensersatz

Dabei handelt der Geschäftsführer ein fremdes Geschäft wissentlich als sein eigenes

I. Geschäftsbesorgung (Anspruchssteller = Geschäftsherr)

jede rechtsgeschäftliche oder tatsächliche Tätigkeit
 

II. Fremdheit des Geschäft

Kenntnis des Geschäftsführers von der Fremdheit (positive Kenntnis erforderlich)
 

III. Mit Eigengeschäftsführungswille

Kenntnis des Geschäftsführers von der Fremdheit (positive Kenntnis erforderlich)
 

IV. Ohne Berechtigung

V. Rechtsfogen

1. Schadensersatz §§ 687 II, 678 BGB
2. Herausgabe des durch die Geschäftsführung erlangten (auch Gewinn des Geschäftsherrn)
 
VI. Keine Verjährung
§ 195 BGB: 3 Jahre ab Ende des Jahres

Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online> erklären!

Das könnte Dich auch interessieren

I. Vorliegen eines Werkvertrags II. Fällige und einredefreie Leistungspflicht Die Fälligkeit…
Die zivilrechtliche Stellvertretung ermöglicht es, durch andere wirksam rechtsgeschäftlich zu…
I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand a) Täter = Sachverständiger, Zeuge P: Partei im…

Weitere Schemata

A. Zulässigkeit I. Zuständigkeit des BVerfG Art. 93 I Nr. 2 GG, § 13 Nr. 6 BVerfGG II. Ordn…
I. Begründung der elterlichen Sorge 1. Gemeinsames Sorgerecht der Eltern, §§ 1626 I, 1626a I, II 2…
I. Verwirklichung des Raubes, § 249 I StGB  II. § 250 StGB: 1. § 250 I StGB a) Ob…
Berufung §§ 312 ff StPO Berufung ist zweite Tatsacheninstanz im Gegensatz zur Revision, diese ist…
Finde heraus, was PwC Legal Dir als Arbeitgeber zu bieten hat