Wie bereite ich mich auf das Referendariat vor?

Hast Du Dich dafür entschieden, Dein Referendariat zu absolvieren und hast Du das Bewerbungsverfahren bereits erfolgreich durchlaufen, bedeutet dies, dass Dein Vorbereitungsdienst in den nächsten Wochen losgehen wird.

Sicherlich stellst Du Dir die Frage, was Dich im Referendariat erwartet, wie Deine Tätigkeit und vor allem die einzelnen Stationen aussehen. In diesem Zusammenhang fragst Du Dich bestimmt auch, ob und wie Du Dich am besten auf das Referendariat vorbereiten kannst. Selbstverständlich kann Dich letztlich nichts wirklich auf das vorbereiten, was Dich im Referendariat erwartet, allerdings gibt es einige vorbereitende Tipps, mit denen Du während dieser Zeit Stress und Geld sparen kannst.

Tipp Nr. 1: Wiederholen, wiederholen, wiederholen!

Der Lernstoff des zweiten Examens baut unweigerlich auf dem Lernstoff des ersten Examens auf: Wo das Studium vorwiegend das materielle Recht lehrt, setzt das Referendariat das Prozessrecht „obendrauf“. Das ergibt auch Sinn, denn jetzt lernst Du die Umsetzung und Durchsetzung des materiellen Rechts mithilfe des Prozessrechts.

Das bedeutet aber auch, dass die Dozenten und AG-Leiter im Referendariat (ebenso wie die Lehrbücher) davon ausgehen, dass Du das materielle Recht beherrschst und sattelfest bist. Das gilt auch für Probeklausuren. Wie wir wissen, ist dieser Anspruch (zumindest für den „normalsterblichen“ Jurastudenten) utopisch; darüber hinaus liegen zwischen dem ersten Examen und dem Referendariat mehrere Wochen oder gar Monate und etliche „Türen des Vergessens“. Der Stoff des ersten Examens gerät also nach und nach in Vergessenheit.

Daher ist es sinnvoll (auch wenn es schwerfällt), sich die Karteikarten aus dem Studium noch einmal vorzunehmen, zu wiederholen und Deine Kenntnisse aufzufrischen. Je mehr Du im Vorhinein für Dein Wissen tust, desto weniger Stress hast Du während Deines Referendariats!

Tipp Nr. 2: Kümmere Dich bereits jetzt um Ausbildungsplätze!

Es klingt verfrüht und irgendwie sehr „deutsch“; aber auch hier gilt das „Handtuch-Prinzip“. Einige Ausbildungsplätze sind im Referendariat so begehrt, dass sie bereits zu Beginn des Vorbereitungsdienstes besetzt sind. Daher: Der frühe Vogel fängt den Wurm. Das gilt erstaunlicherweise vor allem (bundesländerabhängig) für die Verwaltungsstation – aber vielleicht auch deswegen, weil gerade hier spannende Ausbildungsmöglichkeiten rar sind.

Du solltest Dich also informieren, welche Ausbildungsplätze in Deinem Bundesland besonders begehrt sind und ob diese Ausbildungsmöglichkeiten auch für Dich interessant sein könnten. Wenn ja: Bewirb Dich direkt und warte nicht, bis die jeweilige Station vor der Tür steht.

Dieses Prinzip kann auch für einige Auslandsstationen (Anwalts- oder Wahlstation) gelten. Hier kommt es auf die individuellen Ausbildungsplätze und die jeweiligen Bewerbungsfristen an. Solltest Du an einer Ausbildung in einer internationalen Großkanzlei interessiert sein, kann es vorkommen, dass die Bewerbungsfristen einen sehr langen Vorlauf haben. Hier schadet es also nicht, genauer hinzusehen und sich zu informieren.

Tipp Nr. 3: Kommentare und Gesetze mieten!

Fakt ist, dass Du für Deine Prüfungen im zweiten Staatsexamen sowohl aktuelle Gesetzestexte als auch Kommentare benötigst. Fakt ist auch, dass diese in ihrer Gesamtheit sehr teuer werden können.

Bist Du knapp bei Kasse oder möchtest schlicht keine Unsummen für schnell veraltete Gesetzestexte und Kommentare ausgeben, gibt es die Möglichkeit, Kommentare und Gesetze für einen Bruchteil des Kaufpreises zu mieten. Du kannst entweder nur die Kommentare mieten oder (zum Teil abhängig vom Bundesland) auch die Gesetzestexte.

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Kommentare und Gesetze kannst Du Dir also bereits vor Beginn Deines Vorbereitungsdienstes sichern. Die gemieteten Kommentare und Gesetze werden Dir dann einige Wochen vor den Examensprüfungen nach Hause geliefert.

Hinweis: In jedem Fall solltest Du die Kommentare und Gesetze einmal durchblättern und prüfen, ob Deine Vorgänger auch wirklich keine Anmerkungen gemacht haben. In den meistens Bundesländern sind Anmerkungen und Verweise in den Kommentaren und Gesetzen im zweiten Staatsexamen nämlich nicht erlaubt.

Es ergibt Sinn, sich frühzeitig um Kommentare und Gesetze zu kümmern. Erfahrungsgemäß sind die günstigsten Angebote schnell vergriffen. Zudem hast Du eine Sorge weniger, wenn es dann mit Deinem Referendariat erst richtig losgeht. Das frühzeitige Mieten für einen späteren Zeitpunkt ist problemlos möglich und üblich; schließlich bekommst Du mit der Zusage des Ausbildungsplatzes oder spätestens mit Einstellung als Referendar mitgeteilt, wann Deine schriftlichen Prüfungen stattfinden werden.

Tipp Nr. 4: Get yourself a new dress!

Je nachdem, wie konservativ Dein Ausbilder ist, wirst Du bei Zeiten voraussichtlich einen Anzug oder ein Kostüm tragen “müssen”. Zumindest wird es gern gesehen sein, wenn Du „ordentlich“ aussiehst. In Großkanzleien erwartet Dich hingegen sicherlich ein strengerer Dresscode. Spätestens bei Deiner mündlichen Prüfung wirst Du einen Anzug oder ein Kostüm benötigen – daher ist es definitiv nicht verfehlt, sich bereits jetzt mit den entsprechenden Anziehsachen auszustatten. Auch das kannst Du schon vor dem Beginn des Referendariats erledigen und musst am Tag, an dem Du Deinen Ausbilder (zum Beispiel in der Anwaltsstation) kennenlernst, nicht mehr darüber nachdenken, was Du anziehen sollst.

Hinweis: Erfahrungsgemäß geht es in der Justiz etwas entspannter zu. Richter und Staatsanwälte tragen unter ihren Roben die erstaunlichsten Sachen – ein schicker Anzug oder ein adrettes Kostüm habe ich bislang allerdings noch nie gesehen. Also: In der Justiz bist Du mit einem Anzug oder Kostüm aller Voraussicht nach overdressed (es sei denn, es steht eine mündliche Verhandlung an). Hier wird es in der Regel genügen, einen ordentlichen Eindruck zu machen. Dasselbe gilt übrigens auch (Überraschung) für die Verwaltung.

Tipp Nr. 5: Altauflagen besorgen!

Auch wenn Du für Dein zweites Staatsexamen Gesetze und Kommentare mieten kannst, brauchst Du diese für den Unterricht in den Arbeitsgemeinschaften und für die Probeklausuren trotzdem. Erfahrungsgemäß reicht es allerdings, wenn Du Dir von ehemaligen Referendaren oder über eBay Kleinanzeigen Altauflagen – vor allem zu den Kommentaren – besorgst. Natürlich sollten diese Auflagen auch nicht zu alt sein. Sinnvoll ist es, zu prüfen, ob in den letzten Jahren und Monaten größere Reformen anstanden.
Sofern Dein erstes Staatsexamen noch nicht allzu lange her ist, kannst Du in der Regel zumindest Deine Gesetzestexte zunächst weiterverwenden.
Reduzierte Altauflagen zu Kommentaren finden sich ab und zu auch in der Sale-Ecke bei den Fachbuchhandlungen. Je nach Stammdienststelle ist es auch möglich, sich zumindest für die Probeklausuren Kommentare zu leihen. Das hat den Vorteil, dass Du keine schweren Bücher hin und her tragen musste. Aber auch hier gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!

Hinweis: Selbstverständlich ist es am allerbesten, wenn Du Dir aktuelle Gesetze und Kommentare zulegst. Allerdings hat es mir zumindest im Unterricht und in den Probeklausuren nicht geschadet, Altauflagen zu verwenden.

Tipp Nr. 6: Genieße die letzten freien Minuten!

Bist Du (halbwegs) fit im materiellen Recht und musst nicht zwangsläufig den Stoff wiederholen, ist dieser Tipp Gold wert: Genieße einfach Deine Freizeit! Wenn das Referendariat erst einmal beginnt, wirst Du alle händevoll zu tun haben mit Arbeitsgemeinschaften, Probeklausuren, Lerngruppen und der Arbeit beim Ausbilder. Also lade lieber noch einmal Deine Batterien auf und genieße die Zeit ohne Lern- und Prüfungsstress!


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