Bewerbung für das Referendariat - Was gilt es zu beachten?

Das Wichtigste vorab: Jedes Bundesland trifft individuelle Bestimmungen zum Bewerbungsverfahren und zu den konkreten Bewerbungsunterlagen und -fristen.

Hinweis: Hier solltest Du für die einzelnen Bundesländer (bzw. Oberlandesgerichtsbezirke), in denen Du Dich bewerben willst, vor allem die unterschiedlichen Einstellungstermine im Blick haben. Viele Bundesländer stellen zum Beispiel nur zwei Mal im Jahr Referendare ein.
Ausführliche Informationen zum Bewerbungsverfahren sowie entsprechende Unterlagen, Merkblätter und Dokumente erhältst Du auf den Justiz-Internetseiten der jeweiligen Bundesländer.
In der Regel wird für Deine Bewerbung eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses über das Bestehen des ersten Staatsexamens gefordert, nebst Lebenslauf (bundesländerabhängig ggf. sogar handschriftlich) mit aktuellem Lichtbild sowie unterschiedlichste weitere Informationen zu Deiner Person (zum Beispiel ein Führungszeugnis).

Hinweis: Du solltest Dich über die jeweiligen Anforderungen Deines favorisierten Bundeslandes möglichst frühzeitig informieren. Dies kann nützlich sein, sofern Du (neben weiteren Unterlagen) auch ein Führungszeugnis beibringen musst, dessen Beantragung und Bearbeitung ggf. Zeit in Anspruch nehmen kann.

Vorsicht bei Mehrfachbewerbungen

Bei Deiner Recherche solltest Du auch besonderes Augenmerk auf die nachfolgenden Punkte legen:
Bundesländerabhängig gibt es unter Umständen Restriktionen und Einschränkungen zu Deiner Bewerbung, sofern Du Dich nicht nur innerhalb eines Bundeslandes, sondern in mehreren Bundesländern bzw. in mehreren Oberlandesgerichtsbezirken bewerben willst! So sieht zum Beispiel das Bundesland Bayern (zumindest der Oberlandesgerichtsbezirk Nürnberg) vor, dass Mehrfachbewerber dem Oberlandesgericht Nürnberg innerhalb der Annahmefrist mitteilen müssen, dass etwaige Mehrfachbewerbungen bei anderen Oberlandesgerichten zurückgenommen wurden. Ansonsten verfällt der angebotene Ausbildungsplatz!

Hinweis: Bei Mehrfachbewerbungen solltest Du einmal mehr die Einstellungstermine der Bundesländer prüfen und ob es bei der Einstellung und der vorgelagerten Bewerbung zu zeitlichen Überschneidungen kommen kann. Denn: selbst wenn die Bundesländer zum selben Termin einstellen, heißt das noch lange nicht, dass Du von allen Bundesländern (bzw. Oberlandesgerichten), bei denen Du Dich beworben hast, auch zur gleichen Zeit Bescheid bekommst, ob Du in den Vorbereitungsdienst aufgenommen wirst.

Da die Fristen für eine Zu- oder Absage des angebotenen Ausbildungsplatzes erfahrungsgemäß recht kurz bemessen sind, kann es erforderlich sein, entweder das Risiko einzugehen, einen angebotenen Ausbildungsplatz auszuschlagen, um eine Chance auf den eigentlich begehrten zu bekommen oder sicherheitshalber einen Platz in einem Bundesland anzunehmen, welches nicht Dein Favorit ist.

(K)ein Wunschkonzert

In der Regel kannst Du bei Deiner Bewerbung Deinen favorisierten Landesgerichtsbezirk bzw. Regierungsbezirk angeben, in dem Du ausgebildet werden möchtest. Allerdings besteht kein Rechtsanspruch auf Aufnahme in den Vorbereitungsdienst in einem bestimmten Oberlandesgerichts- oder Regierungsbezirk bzw. an einem bestimmten Ausbildungsort.
Viele Bundesländer sehen aber vor, dass ein längerer Wohnsitz, Familienzugehörigkeit oder andere Formen persönlicher enger Beziehung zum jeweiligen Gebiet bei der Einstellung berücksichtigt werden können. Es lohnt sich also, hier schwere Geschütze aufzufahren und bereits in der Bewerbung die Gründe anzugeben, warum Du dem jeweiligen Bezirk zugeteilt werden möchtest.

Geduld ist eine Tugend

Darüber hinaus solltest Du bei Deiner Bewerbung (vor allem, wenn Du Dich in mehreren Bundesländern und Oberlandesgerichtsbezirken bewirbst) darauf achten, dass es in bestimmten und besonders beliebten Bundesländern unter Umständen zu langen Wartezeiten kommen kann - hierzu zählen zum Beispiel Hamburg, Berlin und Bremen. In Bundesländern, in denen Du nicht sofort eingestellt wirst, sondern zunächst auf eine Warteliste gesetzt wirst, bekommst Du für die Wartezeit in der Regel sog. Wartepunkte. Bei der Wartezeit werden (bundesländerabhängig) auch das Ableisten von Wehr- oder Zivildienst bzw. eines Freiwilligen Sozialen Jahres oder Entwicklungsdienstes berücksichtig.

Hinweis: Je nach Bundesland kann das Sammeln von Wartepunkten ggf. davon abhängen, dass Du Dich ohne Einschränkungen hinsichtlich Einstellungszeitpunkt und -ort um einen Ausbildungsplatz bewirbst; auch hier solltest Du bei Deiner bundesländerabhängigen Recherche besonders achtsam sein!

Tipp: Unter bestimmten Voraussetzungen ist es bundesländerabhängig auch möglich, Deinen Antrag auf Aufnahme in den Vorbereitungsdienst ohne Verlust von Wartepunkten (auf Antrag) zurückstellen zu lassen! Diese Option bietet Dir die Möglichkeit, während Du auf Deine Einstellung wartest, einen LL. M oder eine Promotion „einzuschieben“.

Aber auch hier ist Vorsicht geboten! In manchen Bundesländern ist eine Zurückstellung ohne Verlust der Wartepunkte an bestimmte Voraussetzungen gekoppelt, zum Beispiel: Notenverbesserungsversuch, unvorhergesehene Verzögerung des Promotionsstudiums, Elternzeit oder Bestehen längerfristiger Bindungen zur Überbrückung der Wartezeit (z. B. Ergänzungsstudium oder Arbeitsvertrag).

Wer aufmerksam liest, ist klar im Vorteil!

Abschließend lässt sich allgemein sagen: Lies unbedingt jedes Schreiben, das Du im Rahmen des Bewerbungsverfahrens von den einzelnen Oberlandesgerichten erhältst, aufmerksam durch, ebenso wie die Merkblätter und Hinweise zum jeweiligen Bewerbungsverfahren. Hierin können vor allem Annahmefristen festgeschrieben sein. Nicht unüblich sind je nach Bundesland auch Rückmeldungen, mit denen Du noch im laufendem Bewerbungsverfahren mitteilen musst, dass Du weiterhin an dem Ausbildungsplatz interessiert bist.
In Hamburg zum Beispiel sind alle Bewerber verpflichtet, unaufgefordert schriftlich mitzuteilen, ob sie ihre Bewerbung aufrechterhalten wollen. Unterbleibt diese Mitteilung, werden sie aus dem Aufnahmeverfahren ausgeschlossen!


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