Verfügung

Verfügungen sind Rechtsgeschäfte, durch die bestehende Rechte mit unmittelbarer Wirkung aufgehoben, übertragen, belastet oder inhaltlich verändert werden.

Quelle: MüKo-BGB/Bayreuther, 9. Auflage München 2021, § 185 Rn. 3.

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