Verdächtigen

Verdächtigen ist jedes Verhalten, durch das gegen eine bestimmte andere Person ein Verdacht hervorgerufen oder ein bereits bestehender Verdacht verstärkt wird.

Quelle: BGH NJW 2015, 1705 (1705); Rengier, StrafR AT, 15. Auflage München 2023, § 50 Rn. 6.

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