Verbrechensabrede
Die Verabredung ist die ernst gemeinte Übereinstimmung wenigstens zweier Personen, gemeinsam mittäterschaftlich und nicht nur als Gehife, ein Verbrechen oder eine Anstiftung dazu auszuführen.
Quelle: BGH NStZ 1993, 137 (138); BeckOK StGB v. H.-H./Cornelius, 58. Edition, Stand 01.08.2023, § 30 Rn. 16.
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