Fernmeldeverkehr
Der Fernmeldeverkehr meint jede fernmeldetechnisch vermittelte Übertragung von Informationen an individuelle Empfänger.
Quelle: Vgl. BVerfGE 115, 166 (182); v. Mangoldt/Klein/Starck/Gusy, 7. Auflage München 2018, Art. 10 Rn. 59.
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