Fernmeldeverkehr

Der Fernmeldeverkehr meint jede fernmeldetechnisch vermittelte Übertragung von Informationen an individuelle Empfänger.

Quelle: Vgl. BVerfGE 115, 166 (182); v. Mangoldt/Klein/Starck/Gusy, 7. Auflage München 2018, Art. 10 Rn. 59.

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