Dolus Directus 1. Grades - Absicht

Bei der Absicht kommt es dem Täter im Sinne zielgerichteten Wollens darauf an, den Tatbestand zu verwirklichen, also etwa darauf einen tatbestandlichen Erfolg herbeizuführen.

Quelle: BGHSt 29, 68, 73 = NJW 1980, 65, 66; Lackner/Kühl/Heger, StGB, Heger, 30. Auflage München 2023, § 15 Rn.3

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