Beurkundung (notarielle)

Die notarielle Beurkundung ist ein in den §§ 6 ff. BeurkG geregeltes Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit - hierbei bezeugt der Notar, dass die in der Urkunde genannte Person vor ihm eine Erklärung des beurkundeten Inhalts abgegeben hat.

Quelle: Schulze-BGB/Dörner, 11. Auflage Baden-Baden 2021, § 128 Rn.1.

Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!

Was Osborne Clarke als Arbeitgeber zu bieten hat