Behauptung, § 824 BGB
Unter der Behauptung iSv § 824 BGB versteht man das nach eigener Überzeugung als richtig Hinstellen und setzt somit ein Sich-zu-eigen-machen bzw. die Darstellung als eigenes Wissen voraus.
Quelle: BeckOGK/Spindler, Stand 01.08.2023, § 824 Rn. 5 mwN..
Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!