Behaupten
Behaupten heißt, eine Tatsache als nach eigener Überzeugung wahr hinstellen, unabhängig davon, ob die Tatsache als Produkt eigener oder fremder Wahrnehmung erscheint.
Quelle: OLG Köln, Urteil v. 07.06.1963, NJW 1963, 1634; Rengier, StrafR BT II, 22. Auflage München 2021, § 29 Rn. 8; Lackner/Kühl/Heger, StGB, Heger, 30. Auflage München 2023, § 186 Rn. 5.
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