Schellhammer - Sachenrecht nach Anspruchsgrundlagen

Das Sachenrecht gehört zu den schwierigsten Themenbereichen des Zivilrechts. Da kommt das einst markante Großlehrbuch von Schellhammer gerade recht, um neue Wege zur Erschließung der Thematik aufzuzeigen. Denn anders als herkömmliche Lehrbücher zerlegt Schellhammer das Sachenrecht in Anspruchsgrundlagen, Gegennormen und Hilfsnormen und erklärt in dieser Systematik Schritt für Schritt zunächst den gesetzlichen Regelfall und dann dessen Ausnahme. Bestechend ist dabei die enorme sprachliche Begabung mit der es Schellhammer gelingt, dem geneigten Leser das komplizierte Sachenrecht in lebendiger Form näherzubringen. Nach seinen bereits sehr erfolgreichen Werken zum Zivilprozess und Schuldrecht erschien 2001 erstmals das Sachenrecht nach Anspruchsgrundlagen. Keine gute Idee könnte man meinen, ist das Sachenrecht schließlich nicht wie das Schuldrecht von Ansprüchen, sondern von Besitz, Eigentum und anderen dinglichen Rechten geprägt.

Aber was wären Besitz und Eigentum ohne die starken dinglichen Ansprüche auf Herausgabe, Beseitigung fortwirkender Störungen und Unterlassung künftiger Störungen? Zudem beschränkt sich die Systematik ja nicht nur auf Ansprüche, sondern erstreckt sich auf alle subjektiven Rechte und Pflichten.

Auch mit dem Aufbau geht das Buch innovative Wege: So beginnt es nicht, wie nahezu alle anderen Lehrbücher mit dem Allgemeinen Teil des Sachenrechts, sondern fällt nach einem kurzen Vorspann über den Standort des Sachenrechts im weiten Feld des Zivilrechts mit der Tür ins Haus: dem Besitz und Eigentum (1. Buch), gefolgt von den beschränkten dinglichen Rechten an Grundstücken (2. Buch). Nichtsdestotrotz ist es unvermeidlich, das Sachenrecht in seine beiden großen Teile, das Liegenschaftsrecht (3. Buch) und Mobiliarsachenrecht (4. Buch) aufzuteilen. Erst ganz am Schluss widmet sich Schellhammer den allgemeinen Lehren des Sachenrechts (5. Buch). Eigene Kapitel werden schließlich dem in der Praxis überaus relevanten Wohnungseigentums- und Grundbuchrecht eingeräumt.

Zahlreiche Beispiele stellen dem trockenen Gesetz die Fülle des Lebens gegenüber und führen vor Augen, wie komplex die Auslegung und Anwendung des Gesetzes sein kann. Kleine grafische Übersichten verdeutlichen die Strukturen des Sachenrechts und machen die Zusammenhänge einprägsamer.

Als sehr gelungen ist die Gestaltung des Werks zu bezeichnen. Äußerlich in hochwertigem gelben Hardcover-Einband, erwartet den Leser im Innenteil ein übersichtlich untergliederter Fließtext. Die fettgedruckten Hervorhebungen sind manchmal etwas zahlreich, aber effektiv. Beispielsfälle, die größtenteils der BGH-Rechtsprechung entstammen, sind grau hinterlegt und heben sich so gut vom restlichen Text ab.

Wie Schellhammers andere Werke, verzichtet auch dieser Band nahezu komplett auf eine Vermittlung rechtswissenschaftlicher Lehren und stützt sich stattdessen auf den Wortlaut des Gesetzes, so wie ihn die höchstrichterliche Rechtsprechung deutet und anwendet. Der Mangel an wissenschaftlicher Tiefe wird jedoch durch eine nahezu erschöpfende Systematik der vorhandenen Rechtsprechung ausgeglichen. Auch das Gutachten einer Examensklausur glänzt mehr durch strukturierte Darstellung der klausurrelevanten Probleme und einem der Arbeit innewohnenden Gesamtverständnis, weniger mit einer nichtssagenden Auflistung aller Meinungsstände.

Für die Neuauflage wurde die umfangreiche Rechtsprechung zum Wohnungseigentumsrecht eingearbeitet. Die Überarbeitung wurde außerdem genutzt, die Textformulierung zu straffen, Schwachstellen zu finden und immer weiter zu verbessern. Darüber hinaus wurde die Gliederung nochmals verfeinert und Überschriften präzisiert.

Fazit: Das Sachenrecht von Schellhammer sorgt für einen soliden Einblick in das 'Recht in der Praxis'. Der Stoff des Dritten Buches des BGB wird umfangreich, fundiert und zugleich praxisnah vermittelt; so dass das Werk seinem Preis vollkommen gerecht wird.

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