Kropholler - Studienkommentar Bürgerliches Gesetzbuch

Dieser Studienkommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch liegt nun in der 14. Auflage vor und wird bereits seit der 12. Auflage aus dem Jahr 2010 von Florian Jacoby, Professor an der Universität Bielefeld und Michael von Hinden, Lehrbeauftragter an der Bucerius Law School und Notar in Hamburg fortgeführt. Sicherlich kein leichtes Erbe, was nach dem Tod des Begründers Jan Kropholler anzutreten war.

Seine Konzeption fortsetzend, enthält das 893-seitige Buch den gesamten Gesetzestext des BGB, beschränkt die Kommentierungen aber auf die zentralen Vorschriften, deren Kenntnis sowohl für die juristische Ausbildung als auch die Staatsprüfung unerlässlich sind.

Damit konzentriert sich der BGB-Studienkommentar auf die relevanten Ausbildungsinhalte, die immer wieder Gegenstand von (Examens-) Klausuren sind. Schon in Anbetracht des geringen Seitenumfangs stellt sich jedoch die Frage, ob sich das notwendige Wissen derart komprimieren lässt. Zum Vergleich: Der Grundkurs BGB von Musielak ist genauso dick wie der Studienkommentar, verzichtet jedoch auf den Abdruck des Gesetzestextes.

Die ersten kommentierten Normen sind §§ 13, 14 BGB, die eine knappe aber recht präzise Darstellung des Verbraucher- und Unternehmerbegriffs erhalten haben. Die Kommentierung zum Verein und zu Stiftungen entsprechen in etwa der eines Kurzlehrbuchs, wobei -unüblich für einen Kommentar- nur vereinzelte Hinweise auf Schrifttum und Rechtsprechung erfolgen. Schon ausführlicher fallen dagegen die Erläuterungen zur Geschäftsfähigkeit (§§ 104 ff.), der Anfechtung (§§ 123 ff.) und der Stellvertreung (§§ 164 ff.) aus.

Eine großzügige, systematische Kommentierung findet man zum Schadensrecht (§§ 249 ff). Hier werden sämtliche relevanten Probleme angeschnitten und tiefgründig erörtert, so wie man es von einem Studienkommentar regelmäßig erwarten würde. Ähnlich ausführlich wird tatsächlich nur noch das Bereicherungsrecht (§§ 812 ff.) sowie das Deliktsrecht (§§ 823 ff.) dargestellt. Damit sind gerade einmal drei zentrale Bereiche des Bürgerlichen Gesetzbuchs abgedeckt. Viel zu kurz und damit auf dem Niveau eines Einführungslehrbuchs geraten aber u.a. das Leistungsstörungsrecht, die allgemeinen Geschäftsbedingungen und das Kaufrecht. Grob lässt sich wohl sagen, dass die Kommentierungen weiter hinten immer dünner werden.

Auch Streitstände werden meist nur unvollkommen wiedergegeben oder stattdessen direkt auf weiterführende Literatur verwiesen. Wer ähnlich aufbereitete Aufbauschemata wie im Studienkommentar von Joecks sucht, wird schnell enttäuscht. Aus unverständlichen Gründen scheinen diese hier als nicht so wichtig erachtet zu werden. Mal ist gar kein Aufbau zu finden (§§ 280 ff., 985), mal nur unstrukturiert als Fließtext (§§ 346 Rn. 2, 437 Rn. 17) und selten ein wirklich zufriedenstellendes Exemplar (§ 892 Rn. 1).

Überhaupt variiert die Struktur der im Buch abgebildeten Aufbauten sehr; meist sind diese zudem in der Einführung zu der eigentlichen Norm zu finden. Sprachlich können die Erläuterungen auf ganzer Linie überzeugen. Die Gedankenabfolge ist logisch gut zu verfolgen, der Satzbau und Schreibstil einfach verständlich. Auch die visuelle Aufbereitung gefällt: die Normtexte sind fettgedruckt, die Kommentierungen dagegen normal. Einzelne gut ausgewählte Schlüsselwörter erscheinen ebenfalls fett hervorgehoben, so dass diese besser ins Auge fallen. Während die Umsetzung des Studienkommentars StGB von Joecks vorbildlich ist, lässt das Pendent zum BGB doch einige Fragen offen, welchen Weg denn nun eingeschlagen werden soll:

Als Lehrbuch, wie es die Autoren im Vorwort bezeichnen, ist es aufgrund der textlastigen Gestaltung zu mühsam lesbar und ohne Fallbeispiele für viele ohnehin keine Alternative zur bereits eingeführten Literatur. Als "wirklicher" Studienkommentar könnte er dagegen vielleicht sogar die Lücke schließen, die bisher unterhalb der Kurzkommentare existiert. Bereits jetzt verfügt das Werk über ausreichend Potential, dass in der aktuellen Form allerdings an vielen Stellen leichtfertig vergeben wurde. Wenn es den Autoren gelingt, einen einheitlichen Aufbau im gesamten Werk durchzuhalten, der die ca. 100 wichtigsten Prüfungsschemata prägnant darstellt und zudem die Kommentierungen zu den wirklich examensrelevanten Vorschriften ausbaut, könnte der Studienkommentar ähnlich dem Joecks zum Standardkommentar in der juristischen Ausbildung werden. Natürlich wird die Seitenzahl auf mehr als 1.000 anwachsen, was allerdings zugunsten des gewachsenen Inhalts in Kauf genommen werden sollte.

Fazit: Insgesamt besitzt der BGB-Studienkommentar viel Potential, zur Zeit allerdings mehr Schwächen als Stärken. Er eignet sich zweifellos gut, um sich eine ungefähre Übersicht zu verschaffen und dabei den Blick für das Wesentliche nicht zu verlieren: z.B. in der Vorlesung, Arbeitsgemeinschaft oder Lerngruppe sowie für eine kurze Wiederholung. Überaus praktisch wäre dabei mehr Platz für eigene Notizen. Zur Erarbeitung einer Materie, die Vorbereitung auf eine Klausur (oder gar das Examen) und während einer Hausarbeit genügen Breite und Tiefe der Erläuterungen nicht; hier muss in jedem Fall ergänzend auf ein Lehrbuch zurückgegriffen werden. Preislich liegt der Studienkommentar noch einmal fünf Euro über dem Joecks, was sicherlich die eine oder andere Kaufentscheidung beeinflussen wird.

Du hast keine Lust alles zu lesen? Dann lass Dir den gesamten Stoff vom ersten Semester bis zum zweiten Examen vom Profi erklären - und das kostenlos für drei Tage auf Jura Online

Alternativen zu Kropholler - Studienkommentar Bürgerliches Gesetzbuch gewünscht? Dann schau mal hier:
Juracon München 2023

Ähnliche Bücher

Staudinger BGB - Eckpfeiler des Zivilrechts

Der Staudinger "Eckpfeiler des Zivilrechts" ist schon längst kein…

Musielak - Grundkurs BGB

Je näher das Examen rückt, umso drängender stellt sich die Frage nach…

Schack / Ackmann - Das Bürgerliche Recht in 100 Leitentscheidungen

Diese Sammlung von 100 höchstrichterlichen Entscheidungen zum Bürgerlichen…

Was hat die Bundeswehr als Arbeitgeber zu bieten