Administration: Innere Ordnung im Referendariat

Ja, der Titel klingt zugegebenermaßen nicht sonderlich spannend. Aber: Im Laufe Deines Referendariats (oder auch schon vorher) wirst du Dich in den unterschiedlichsten Situationen fragen, bei welcher Dienststelle Du eigentlich konkret angestellt bist und wer demzufolge für Dein jeweiliges Anliegen zuständig ist.

Was bin ich eigentlich: Beamter – ja oder nein?

Die schlechte Nachricht zuerst: Fast keines der Bundesländer verbeamtet seine Referendare. Einzig und allein das Bundesland Thüringen lockt Referendare mit einer Verbeamtung für die Dauer des Vorbereitungsdienstes. Was den nicht zu verachtenden Vorteil mit sich bringt, dass Du als Beamter im Vergleich mehr Geld erhältst, da Du von den Abgaben der Arbeitslosenversicherung befreit bist. Das bedeutet, dass von Deinem Bruttogehalt weniger Abzüge vorgenommen werden und Du damit ein höheres Netto-Einkommen erzielst. On top kommt (bei Vorliegen der Voraussetzungen) der Familienzuschlag für Beamte.

Der Begriff „Beamter“ ist allerdings streng genommen nicht ganz korrekt. Absolvierst Du Dein Referendariat in Thüringen, wirst Du als „Beamter auf Widerruf“ (BaW) bzw. Beamtenanwärter auf Zeit bestellt. Auch ein Beamter auf Widerruf kann theoretisch jederzeit entlassen werden. Die Verbeamtung auf Widerruf endet jedoch in der Regel erst mit dem endgültigen Bestehen oder Nichtbestehen des zweiten Staatsexamens automatisch.

In allen anderen Bundesländern werden die Referendare als Angestellte im öffentlichen Dienst auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses eingestellt.

Wo bin ich eigentlich angestellt und wo bewerbe ich mich?

Bundesland? Oberlandesgerichtsbezirk? OLG? Stammdienststelle? Bei all diesen neuen und für Dich fortan relevanten Begrifflichkeiten verliert man schnell den Überblick.

Jedes Bundesland hat entweder ein oder mehrere Oberlandesgerichtsbezirke. Das Oberlandesgericht (OLG) des jeweiligen Oberlandesgerichtsbezirks (bei dem Du Dich bewirbst und dem Du zugeteilt wirst) wird Dein Ausbildungsgericht sein.

Die fachliche Ausbildung erfolgt in den jeweiligen Landgerichtsbezirken (Land- und Amtsgerichte), die zu dem jeweiligen Oberlandesgerichtsbezirk gehören. Zwar besteht meistens die Möglichkeit, einen Wunsch zu äußern, jedoch ein Anspruch auf Zuteilung zu einem bestimmten Landgerichtsbezirk innerhalb des ausgesuchten OLG-Bezirks besteht in der Regel nicht.

Dies kann ggf. ungünstig sein, wenn Du Deinen Vorbereitungsdienst gern in einer bestimmten Stadt ableisten möchtest (die über ein eigenes Landgericht verfügt). Die Wahrscheinlichkeit, dass Du innerhalb des Oberlandesgerichtsbezirks einem anderen Landgerichtsbezirk zugeteilt wirst, ist je nach Bundesland recht hoch.

Es besteht zwar die Möglichkeit, den Weg von Deinem Wohnsitz zum jeweiligen Landgerichtsbezirk zu pendeln, allerdings sollte dies wohl überlegt sein. Für jeden Referendar wird ein Landgericht zur Stammdienststelle bestimmt und am Ort Deiner Stammdienststelle findet die Ausbildung in den Arbeitsgemeinschaften statt, ebenso wie die Einführungslehrgänge und grundsätzlich auch die Einzelausbildung beim Ausbilder.

Das bedeutet, Du verbringst am Ort Deiner Stammdienststelle sehr viel Zeit. Darüber hinaus kann es gut sein, dass Dein Ausbilder ausnahmsweise – vor allem in der Zivilstation – an einem weiter entfernten Amtsgericht tätig ist und Du den Bezirk Deiner Stammdienststelle für die Arbeit bei Deinem Ausbilder verlassen musst. Der Weg von der Stammdienststelle zum Ausbilder kann also bereits einiges an Zeit und Fahrtkosten schlucken. Möglicherweise würden Dein Pendelweg und die Kosten dafür noch obendrauf kommen.

Diese Faktoren solltest Du zumindest im Hinterkopf behalten, solltest Du in Erwägung ziehen, von Deinem Wohnsitz zur Stammdienststelle zu pendeln.

Je nach Bundesland ist es möglich, Härtefallanträge zu stellen, um dem gewünschten Landgerichtsbezirk zugeteilt zu werden. Bundesländerabhängig können Gründe wie familiäre Verbundenheit durch eigene Kinder im Landgerichtsbezirk angeführt werden, sowie eine Nebentätigkeit juristischer Art, zum Beispiel als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einem Lehrstuhl. Die Erfolgsaussichten eines solchen Gesuchs können im Vorhinein nicht pauschal beurteilt werden.

Wer ist eigentlich für mich und meine Anliegen zuständig?

Der Ablauf für Deine Bewerbung als Referendar ist so weit klar. Du suchst Dir Dein favorisiertes Bundesland aus und innerhalb des Bundeslandes – wenn mehrere vorhanden sind – einen Oberlandesgerichtsbezirk, bei dessen Oberlandesgericht Du Dich als Referendar bewirbst und Deine Bewerbungsunterlagen einreichst. Im Anschluss werden Dir (ggf. auf Antrag) ein Landesgerichtsbezirk und damit eine Stammdienststelle zugewiesen.

Zwischen Gerichtsbezirken, Ausbildungsgerichten und Stammdienststellen bleibt allerdings eine Frage offen: Wo geh ich hin, wenn mal der Schuh drückt? Und glaube mir, das wird häufiger der Fall sein, als Du denken magst. Gehst Du zu Deiner Stammdienststelle oder rufst Du beim Oberlandesgericht in der Referendar-Stelle an?

Du kannst Dir merken, dass sämtliche persönliche Belange, Gesuche, Anliegen und Eingaben grundsätzlich über Deine Stammdienststelle (Referendars-Dienststelle) abgewickelt werden. Das gilt sowohl für Urlaubsanträge, Krankmeldungen, Fragen zu Leistungsnachweisen usw. Bist Du Dir unsicher, ob Dein Gesuch direkt an Dein Ausbildungsgericht adressiert werden muss, kannst Du einfach in Deiner Stammdienststelle nachfragen.

Es ist in jedem Fall ratsam, sich mit den Angestellten Deiner Stammdienststelle gut zustellen; über einen kurzen, netten Plausch freuen sie sich eigentlich immer. Das kann vor allem hilfreich sein, wenn Du Dir zum Beispiel die neueste Auflage der Kommentare für Probeklausuren reservieren möchtest oder wirklich einmal Hilfe brauchst – je freundlicher Du bist, desto schneller kommst Du an die Informationen, die Du benötigst.


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